Schnelle und effiziente Zugriffsmöglichkeiten auf Patientendaten sind ein Qualitätskriterium für jedes Krankenhaus. In Zeiten, in denen auch das Gesundheitswesen sich zunehmend digitalisiert, erhält dieses Kriterium immer mehr Gewicht. Dabei stellt die rechtskonforme Verarbeitung von Patientendaten für jedes Krankenhaus eine Herausforderung dar. Die rechtlichen Anforderungen an die entsprechenden Vorgänge und den Einsatz eines Krankenhausinformationssystems (KIS) wachsen. Neben datenschutz- und berufsrechtlichen Vorgaben kommen jetzt auch noch umfassende Vorgaben aus der im Mai 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf die Krankenhäuser zu, insbesondere im Hinblick auf die IT-Sicherheit. Lesen Sie hier mehr.